Beim Augenlasern gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, die Patienten erfüllen müssen, damit der Eingriff sicher und wirkungsvoll sein kann. Verschiedene Faktoren, wie die Beschaffenheit der Augen, das Alter oder bestehende Augenerkrankungen, spielen eine Rolle.
In diesem Beitrag gehen wir auf alle wichtigen Voraussetzungen ein, die beim Augenlasern erfüllt sein müssen.
Die Dioptrienzahl darf gewisse Grenzen nicht übersteigen
Eine Augenlaserbehandlung eignet sich für Kurzsichtigkeit (Myopie), Weitsichtigkeit (Hyperopie) und Hornhautverkrümmung (Astigmatismus). Allerdings gibt es bestimmte Grenzwerte bei den Dioptrien (dpt), innerhalb derer eine Korrektur mittels Laserbehandlung möglich ist.
- LaLEX: bis -10 Dioptrien Kurzsichtigkeit, bis 6 Dioptrien Hornhautverkrümmung
- Femto-LASIK: bis -10 Dioptrien Kurzsichtigkeit, bis +4 Dioptrien Weitsichtigkeit, bis 6 Dioptrien Hornhautverkrümmung
- PRK/Trans-PRK: bis -8 Dioptrien Kurzsichtigkeit, bis +3 Dioptrien Weitsichtigkeit, bis 6 Dioptrien Hornhautverkrümmung
- ICL-Implantation: als Alternative zum Augenlasern, auch bei sehr hohen Dioptrienwerten oder dünner Hornhaut, reversibel
Stabile Sehschärfe ist eine Grundvoraussetzung
Vor einer Laseroperation sollte die Sehstärke mindestens ein Jahr lang stabil sein. Schwankungen in den Dioptrienwerten deuten darauf hin, dass sich das Auge und damit auch der Sehfehler noch verändern. Wenn der Eingriff zu früh und ohne stabile Sehstärke erfolgt, kann es passieren, dass nach der Behandlung erneut eine Sehhilfe benötigt wird.
Mindestalter für eine Augenlaser-OP
Grundsätzlich ist eine Augenlaserkorrektur erst möglich, wenn der Patient mindestens 18 Jahre alt ist. Viele Augenärzte empfehlen jedoch, bis zum 21. Lebensjahr zu warten, da sich das Auge bis dahin noch im Wachstum befindet, was auch stärkere Veränderungen der Sehschwäche bzw. Fehlsichtigkeit mit sich bringen kann.
Die Hornhautdicke muss ausreichen
Die Hornhaut spielt eine entscheidende Rolle bei der Laserbehandlung. Sie muss eine ausreichende Dicke aufweisen, um die erforderliche Korrektur sicher durchführen zu können.
Besonders wichtig ist eine ausreichende Hornhautdicke etwa bei einer LaLEX- oder Femto-LASIK-Behandlung; eine PRK oder Trans-PRK hingegen lässt sich auch bei dünnerer Hornhaut in vielen Fällen durchführen. Außerdem kann anstelle eines Augenlaser-Verfahrens eine ICL-Implantation erwogen werden, also der Einsatz einer künstlichen Augenlinse.
Keine schwerwiegenden Augenerkrankungen
Patienten mit bestimmten Augenerkrankungen bzw. altersbedingten Veränderungen im Augapfel sind für eine Laseroperation oft nicht geeignet. Dazu gehören:
- Grauer Star (Katarakt) – eine Trübung der Linse, die eine Linsenimplantation erfordert
- Presbyopie (Alterssichtigkeit) – altersbedingte Schwierigkeiten beim Nahsehen, die mit einem Linsenaustausch behandelt werden können
- Glaukom (Grüner Star) – eine Erkrankung, die den Sehnerv schädigt
- Hornhautentzündungen oder fortgeschrittene Augenerkrankungen – können einem idealen Heilungsverlauf entgegenwirken
- Chronisch trockene Augen – können die Heilung nach der OP erschweren und müssen bei der Wahl der OP-Methode berücksichtigt werden
Eine ausführliche Voruntersuchung beim Augenarzt klärt, ob eine Augenlaser-OP anwendbar ist oder ob alternative Verfahren aus der refraktiven Chirurgie bzw. der Augenheilkunde in Betracht gezogen werden sollten. Zudem müssen im Vorfeld etwaige weitere Vorerkrankungen abgeklärt sein.
Kontaktlinsenträger müssen eine Tragepause einhalten
Vor der Voruntersuchung sollten Kontaktlinsenträger eine Tragepause einlegen, damit sich die Hornhaut normalisiert und die Messungen nicht verfälscht werden:
- Weiche Kontaktlinsen: mindestens eine Woche nicht tragen
- Harte Kontaktlinsen: mindestens zwei Wochen nicht tragen
Nur so lassen sich exakte Dioptrienwerte (die Brechkraft des Auges) und eine genaue Beurteilung der Hornhautdicke durchführen.
Keine Schwangerschaft oder Stillzeit
Während der Schwangerschaft und Stillzeit kommt es durch hormonelle Veränderungen oft zu Schwankungen in der Sehstärke. Daher ist es ratsam, eine Augenoperation erst nach der Stillzeit durchzuführen, wenn sich die Sehkraft wieder stabilisiert hat.
Neben den Voraussetzungen gibt es noch eine Vielzahl an weiteren Faktoren zu bedenken, wenn Sie vor der Entscheidung stehen, sich die Augen lasern zu lassen. Wir im AugenCentrum am Rothenbaum in Hamburg informieren Sie gerne ausführlich darüber!
Individuelle Voraussetzungen klären – beim Beratungsgespräch im AugenCentrum Am Rothenbaum
Jeder Patient kommt mit individuellen Voraussetzungen zu uns, die in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Unsere Spezialisten im AugenCentrum am Rothenbaum in Hamburg analysieren Ihre Augengesundheit, prüfen die besten Augenlaserverfahren und klären Sie über mögliche Behandlungsmethoden auf.
In einer umfassenden Voruntersuchung wird entschieden, ob die Sehschwäche durch eine Femto-LASIK, PRK, Trans-PRK oder eine Linsenimplantation behandelbar ist. Nach der Augenlaser-OP sind wir in regelmäßigen Nachuntersuchungen weiter für Sie da, um den Heilungsverlauf zu kontrollieren und so für bestmögliches Sehvermögen zu sorgen.