Viele Menschen mit Fehlsichtigkeit wünschen sich ein Leben ohne Brille oder Kontaktlinsen und ziehen daher eine Augenlaserbehandlung in Betracht. Doch oft stellt sich die Frage: Wer übernimmt die Kosten für eine Augenlaser-OP? Die Antwort darauf ist nicht immer eindeutig, da eine Kostenübernahme auf die Art der Krankenversicherung und den individuellen Tarif ankommt.
In diesem Beitrag klären wir auf, unter welchen Umständen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) oder eine private Krankenversicherung (PKV) das Augenlasern bezuschussen oder die Kosten ganz übernehmen.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) das Augenlasern?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland übernimmt die Kosten für eine Augenlaser-OP in der Regel nicht. Der Grund dafür ist, dass für eine Laser-OP bei einem Sehfehler wie Kurzsichtigkeit (Myopie), Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) keine medizinische Notwendigkeit besteht.
Es kann aber auch Ausnahmen geben, wo eine Augenlaser-Operation bezuschusst wird. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn eine Kontaktlinsen-Unverträglichkeit nachgewiesen wird und keine anderen Sehhilfen möglich sind. Auch bei bestimmten Augenkrankheiten und anderen Einschränkungen der Sehkraft kann die GKV die Kosten für chirurgische Leistungen aus der Augenheilkunde übernehmen. Erkundigen Sie sich dazu aber unbedingt vorab bei Ihrer Krankenkasse.
GKV und Kostenübernahme bei einer Grauer-Star-OP
Eine Augen-OP bei Grauem Star (Katarakt) stellt eine medizinisch notwendige Behandlung dar. Deshalb beteiligt sich die GKV in der Regel an den Kosten für den Eingriff – erkundigen Sie sich im Einzelfall vorab bei Ihrer Versicherung! Allerdings deckt die gesetzliche Krankenkasse nur die Kosten für eine Standardlinse. Wer eine Premiumlinse oder Multifokallinsen wünscht, muss die Mehrkosten selbst tragen.
Der Genauigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass es sich bei einer Grauer-Star-OP um keine eigentliche Augenlaserbehandlung handelt, wie es etwa beim LASIK-Verfahren der Fall ist. Denn während bei der Femto-LASIK-Methode hauptsächlich mit dem Femtosekundenlaser gearbeitet wird, um die Hornhaut zu bearbeiten und so die Dioptrienzahl zu korrigieren, wird bei der Katarakt-OP die Linse chirurgisch getauscht.
Dabei kann aber nicht nur die getrübte Sicht behoben werden: Auch eine bereits bestehende Sehschwäche kann durch den Einsatz spezieller Linsen ausgeglichen werden.
Private Krankenversicherung (PKV): Werden die Kosten erstattet?
Anders als die gesetzlichen Krankenkassen bieten private Krankenversicherungen (PKV) in bestimmten Fällen eine Kostenübernahme oder Teilkostenerstattung für eine Augenlaser-OP an. Die Bedingungen dafür sind jedoch von Tarif zu Tarif unterschiedlich: Manche PKV-Tarife sehen eine komplette Übernahme der Kosten vor, während andere lediglich einen Teil der Kosten erstatten oder sich auf die Behandlung von Augenerkrankungen beschränken.
Daher ist es unbedingt ratsam, sich vor einer Femto-LASIK-, PRK-, und LaLEX-Behandlung (SMILE® pro, CLEAR, SILK, Smart Sight) oder einer anderen Methode direkt bei der eigenen privaten Krankenversicherung zu informieren. In der Regel wird von der privaten Zusatzversicherung ein Kostenvoranschlag des behandelnden Augenarztes für die gewählte Behandlungsmethode verlangt, um eine Entscheidung treffen zu können.
Lohnt sich das Augenlasern trotz hoher Kosten?
Die Kosten für eine Augenlaser-OP können sich je nach Augenlaserzentrum, Behandlungsmethode und technischer Ausstattung unterscheiden. Auch wenn die hohen Kosten oft abschreckend wirken, sollte man bedenken, dass auf lange Sicht die Ausgaben für Brillen, Brillengläser und Kontaktlinsen entfallen.
Zudem verbessert sich für viele Menschen durch die Korrektur der Sehstärke auch das Sehvermögen insgesamt, was einen enormen Gewinn an Lebensqualität bedeutet. Denn besonders Brillenträger profitieren vom Wegfall der Brillenränder im Sichtfeld, während für Kontaktlinsenträger die Regeln, Einschränkungen und Routinen rund um das Tragen und Pflegen der Linsen entfallen.
Beratung und Behandlung im AugenCentrum Am Rothenbaum
Im AugenCentrum Am Rothenbaum gehört zur professionellen Behandlung unserer Patienten auch eine individuelle Beratung zu unterschiedlichen Augenlaserbehandlungen. So wollen wir Ihnen helfen, eine fundierte Entscheidung über die beste Behandlungsmethode zu treffen. Dabei klären wir Sie nicht nur über die Vorteile der Augenlaser-OP auf, sondern auch über die möglichen Risiken und die Finanzierungsmöglichkeiten.
Ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind – wir unterstützen Sie bei der Klärung der Kostenübernahme und erstellen Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch und lassen Sie sich von unseren erfahrenen Operateuren beraten.
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